ELDA-Hotline

Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Thema „Umstieg auf ELDA Online“ verweisen wir Sie an folgenden Kontakt der Sozialversicherungsträger: elda(at)oegk.at oder telefonisch über die ELDA-Hotline unter +43 5 07661450 2700 oder +43 5 07661450 4300.

ELDA ist ein System für den elektronischen Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (www.elda.at).

Mit diesem Tool können Dateien – im speziellen Abrechnungsdateien – online an die Sozialversicherung übertragen werden. Vorab ist eine Kontrolle der Datenübertragung möglich und User:innen können gegebenenfalls nachträglich ihre Meldebestätigungen downloaden. Die Verbindung wird über eine SSL-Verschlüsselung aufgebaut.

In den meisten Arztsoftwareprodukten ist für Ärzt:innen mit Kassenvertrag bereits eine Schnittstelle zu ELDA implementiert, sodass für den Versand der Abrechnungsdateien an die Krankenkassen kein extra Einstieg über www.elda.at nötig ist.

WAHonline

Ab 1. Juli 2024 haben freiberuflich tätige Ärzt:innen sowie ärztliche Gruppenpraxen, für deren Leistungen Kostenerstattungen, Kostenersätze oder Kostenzuschüsse gewährt werden sollen, dem Krankenversicherungsträger die von den Patient:innen nachweislich bezahlten Honorarnoten nach deren Zustimmung mit einem einheitlichen Datensatz in elektronischer Form zu übermitteln!

Über das ELDA-Service WAHonline können Wahlärzt:innen bereits bezahlte Honorarnoten elektronisch an die ÖGK übermitteln.

WAHonline ist keine Abrechnungsmöglichkeit für die Wahlbehandler:innen. Daher dürfen ausschließlich bezahlte Rechnungen via WAHonline an den jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger gesendet werden. Die Übermittlung noch offener Honorarnoten, um Patient:innen z.B. eine Vorfinanzierung zu ersparen, ist unzulässig. Je nachdem, welche Zahlungsmethoden der:die Wahlbehandler:in anbietet, kann die Rechnung vor der Nutzung von WAHonline bar, per Erlagschein, per EC-Karte, Kreditkarte oder mit Mobile Payment-Lösungen bezahlt werden.

WAHonline

Für die Erstanschaffung von WAHonline gewährt die ÖGK eine Förderung von EUR 300,-. Bei einer Verpflichtung, sämtliche Rechnungen für ÖGK-Versicherte für mindestens drei Jahre über WAHonline zu übermitteln, gibt es eine zusätzliche Förderung von EUR 200,-.

Beide Förderbeträge können gemeinsam bis spätestens 30.06.2024 mittels des untenstehenden Formulars beantragt werden.

Details zur Förderung  und zur Nutzung von WAHonline entnehmen Sie bitte dem Infoblatt. Bitte beachten Sie dabei aber, dass die gesetzlichen Änderungen im Zuge der Gesundheitsreform im Infoblatt noch nicht aufscheinen.
 

Weitere Informationen

Kontakt:

© Bernhard Noll
Florian Annegg, MA
+43 1 53751 240