ELDA-Hotline
Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Thema „Umstieg auf ELDA Online“ verweisen wir Sie an folgenden Kontakt der Sozialversicherungsträger: elda(at)oegk.at oder telefonisch über die ELDA-Hotline unter +43 5 07661450 2700 oder +43 5 07661450 4300.
ELDA ist ein System für den elektronischen Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (www.elda.at).
Mit diesem Tool können Dateien – im speziellen Abrechnungsdateien – online an die Sozialversicherung übertragen werden. Vorab ist eine Kontrolle der Datenübertragung möglich und User:innen können gegebenenfalls nachträglich ihre Meldebestätigungen downloaden. Die Verbindung wird über eine SSL-Verschlüsselung aufgebaut.
In den meisten Arztsoftwareprodukten ist für Ärzt:innen mit Kassenvertrag bereits eine Schnittstelle zu ELDA implementiert, sodass für den Versand der Abrechnungsdateien an die Krankenkassen kein extra Einstieg über www.elda.at nötig ist.
WAHonline
Ab 1. Juli 2024 haben freiberuflich tätige Ärzt:innen sowie ärztliche Gruppenpraxen, für deren Leistungen Kostenerstattungen, Kostenersätze oder Kostenzuschüsse gewährt werden sollen, dem Krankenversicherungsträger die von den Patient:innen nachweislich bezahlten Honorarnoten nach deren Zustimmung mit einem einheitlichen Datensatz in elektronischer Form zu übermitteln!
Ab 300 Patient:innen pro Jahr verpflichtend
Per Gesetz sind jene Ärzt:innen von der elektronischen Übermittlung ausgenommen, denen diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Die mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgestimmte Zumutbarkeit und die daraus resultierende verpflichtende Übermittlung von Honorarnoten in elektronischer Form trifft alle Wahlärzt:innen, die mehr als 300 verschiedene Patient:innen pro Jahr behandeln, deren Honorarnoten bei den Krankenversicherungsträgern zur Kostenerstattung eingereicht werden.
Für bereits praktizierende Wahlärzt:innen sind die Daten des Jahres 2023 maßgeblich. Jene Wahlärzt:innen, die die Patientenanzahl im Jahr 2023 nicht erreicht haben, sowie neue Wahlärzt:innen wird die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung schlagend, sofern absehbar ist, dass die Anzahl von 300 Patient:innen pro Jahr erreicht wird.
Sollte Ihrerseits eine Unsicherheit in der Anzahl der von Ihnen behandelnden Patient:innen vorliegen, können Sie die Daten des Jahres 2023 bei der ÖGK unter folgender E-Mail-Adresse erheben lassen: wahonline(at)oegk.at .
Über das ELDA-Service WAHonline können Wahlärzt:innen bereits bezahlte Honorarnoten elektronisch an die ÖGK übermitteln.
WAHonline ist keine Abrechnungsmöglichkeit für die Wahlbehandler:innen. Daher dürfen ausschließlich bezahlte Rechnungen via WAHonline an den jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger gesendet werden. Die Übermittlung noch offener Honorarnoten, um Patient:innen z.B. eine Vorfinanzierung zu ersparen, ist unzulässig. Je nachdem, welche Zahlungsmethoden der:die Wahlbehandler:in anbietet, kann die Rechnung vor der Nutzung von WAHonline bar, per Erlagschein, per EC-Karte, Kreditkarte oder mit Mobile Payment-Lösungen bezahlt werden.
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