Lehrpraxis ÄAO 2006

Gemäß Ärzteausbildungsordnung 2006 können maximal zwölf Monate der Ausbildung in einer Lehr(gruppen)praxis absolviert werden, wobei sechs Monate davon für die Ausbildung im Ausbildungsfach Allgemeinmedizin reserviert sind, selbst dann, wenn diese bereits im Spital geleistet wurden.

Bei einer Absolvierung in der Lehrpraxis ist zu beachten, dass sich die Ausbildungsdauer um die Hälfte verlängert. Für die möglichen zwölf Monate in der Lehrpraxis ist die tatsächlich absolvierte Zeit in der Lehrpraxis ausschlaggebend, nicht jedoch die anrechenbaren Zeiten. Das bedeutet, dass die Verlängerung um die Hälfte Auswirkungen für die maximale Dauer von zwölf Monaten hat, wodurch allerdings nicht mehr Monate für die Ausbildung angerechnet werden.

Werden die sechs Monate Allgemeinmedizin in der Lehrpraxis absolviert, kommt es jedoch zu einer 1:1 Anrechnung.

Für eine volle Anrechenbarkeit der Ausbildung ist in der Lehrpraxis ein Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden erforderlich. Die Arbeitszeit hat jedenfalls während der Ordinationszeit zu liegen.

Das Mindestausmaß der Beschäftigung beträgt 15 Wochenstunden, wobei sich die Ausbildungsdauer entsprechend verlängert.

In der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin im Rahmen der ÄAO 2006 kann die Ausbildung in den Fächern

  • Chirurgie
  • HNO
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Innere Medizin (inklusive der anrechenbaren Wahlfächer – ausgenommen Arbeitsmedizin)
  • Kinder- und Jugendheilkunde
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe (hier kann nicht die gesamte Ausbildung in der Lehrpraxis erfolgen, jedoch sind mindestens zwei Monate der Ausbildung in einer Organisationseinheit für Geburtshilfe zu machen)
  • Neurologie
  • Psychiatrie

in einer durch die Österreichische Ärztekammer bewilligten fachärztlichen Lehrpraxis, in einer Lehrgruppenpraxis oder in einem Lehrambulatorium absolviert werden.

Die Ausbildungszeit verlängert sich dabei jeweils um die Hälfte der geforderten Mindestausbildungszeit. (z.B. drei Monate HNO sind für zwei Monate anrechenbar).

Auch das Fach Allgemeinmedizin kann in einer Lehrpraxis absolviert werden. Hier erhöht sich das Ausbildungsausmaß von sechs Monaten jedoch nicht.

Weitere Informationen zur Ausbildung in der Lehrpraxis nach ÄAO 2006 finden Sie auch in den FAQ Lehrpraxis 2006.