Diese Vertragsstellen wurden auf Basis des Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetzes geschaffen. Sie sind nicht Teil des zwischen Österreichischer Gesundheitskasse und Ärztekammer für NÖ vereinbarten Stellenplans. Die Ausschreibungen werden durch die Ärztekammer für Niederösterreich abgewickelt. Da jedoch die konkrete regionale und fachspezifische Verteilung dieser zusätzlichen Planstellen durch die Krankenversicherungsträger erfolgt, müssen wir Sie diesbezüglich sowie für Detailfragen zum Starterbonus an die ÖGK-NÖ verweisen.