Information zur Kündigung des Einzelvertrages

Die Kündigung eines kurativen Einzelvertrages kann laut Gesetz nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (empfohlen werden sechs Monate) zum Ende eines Quartals erfolgen.

Beispiel: Eine geplante Kündigung zum 30.6.2020 muss spätestens am 31.3.2020 mittels eingeschriebenen Briefs bei allen betroffenen Krankenversicherungsträgern eingelangt sein. Sinnvoll wäre es jedoch, das Kündigungsschreiben schon am 31.12.2019 abzuschicken.