Bewerbungsformular

Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn das Bewerbungsformular um eine ausgeschriebene Kassenplanstelle bzw. eine Gruppenpraxen-Gesellschafterstelle verwendet wird.

Bei Überprüfung der Daten auf dem Bewerbungsformular wird auch darauf geachtet, ob die Angaben im Fall von Mehrfachbewerbungen mit den dort gemachten bzw. mit früheren Bewerbungen übereinstimmen bzw. ob die Angaben nachvollziehbar sind. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Bewerbungsformular erklären, nicht nur korrekte, sondern auch vollständige Angaben gemacht zu haben. Bewerbungen, die unerklärliche Differenzen bei den Angaben auf den Fragebögen aufweisen, können nicht berücksichtigt werden.

Was die Anrechnung von Punkten aus dem Kriterium "Kontinuierliche Bewerbung um Einzelverträge in NÖ" betrifft, so erfolgt die diesbezügliche Bewertung (bei Mehrfachbewerbungen) nicht innerhalb einer, sondern vielmehr pro Ausschreibungsrunde.

Vertretungstätigkeiten

Zur Bestätigung von Vertretungen sind ausnahmslos diese Formulare zu verwenden:

Die Formulare liegen auch in der Ärztekammer für NÖ auf.

Bestätigungen über geleistete Vertretungen an Ordinationstagen oder im Rahmen des Wochenend- und Feiertagsdienstes müssen für deren Anrechnung bis spätestens Ende des Folgequartals an die Ärztekammer übermittelt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Übermittlung an die Ärztekammer, ist eine Berücksichtigung leider nicht möglich.

Bestätigungen über vor dem 1. April 2006 geleistete Vertretungen sind nicht zu übermitteln, bitte legen Sie diese im Falle einer konkreten Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle vor.

Bei angestellten Ärzten ist vor der erstmaligen Aufnahme der Vertretungstätigkeit eine schriftliche Meldung der Nebenbeschäftigung in der Standesführung der Ärztekammer für Niederösterreich erforderlich.

Notärztliche Tätigkeit

Bestätigungen zum Nachweis erbrachter notärztlicher Tätigkeiten müssen nicht im Vorfeld an die Ärztekammer übermittelt werden, sie sind im Zuge einer konkreten Bewerbung vorzulegen. Aus der Bestätigung muss die genaue Anzahl der geleisteten Dienste ersichtlich sein. Eine Berücksichtigung ist nur dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung die rechtlichen Voraussetzungen (gültiges Notarztzertifikat) bestanden haben.

Formular Bestätigung über den Nachweis einer erbrachten Notärztlichen Tätigkeit (pdf) 42 KB
(gilt nur für Bewerbungen um Kassenplanstellen für Allgemeinmedizin)