Ambulante Leistungs- und Diagnosecodierung
Vollumfängliche Pflicht zur Übermittlung von Diagnose- und Leistungscodes: Fristverschiebung auf 1. Juli 2026
Der Gesundheitsausschuss hat in einem Abänderungsantrag am 2. Dezember 2025 beschlossen, die vollumfängliche Pflicht zur Übermittlung von Diagnose- und Leistungscodes auf 1. Juli 2026 zu verschieben.
Diese Fristverlängerung erfolgte auf Empfehlung der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte, um eine realistische und praxisgerechte Umsetzung zu gewährleisten. Die Übermittlung der codierten Diagnosen und Leistungen soll in einem sechsmonatigen Pilotbetrieb getestet werden. Die vollständige Verpflichtung zur Datenmeldung tritt daher erst mit Beginn des 3. Quartals 2026 in Kraft. Im Zuge der Arbeiten zur Implementierung der gesetzlichen Pflicht haben sich Fragen zur technischen und organisatorischen Umsetzung sowie zu den rechtlichen Grundlagen ergeben. Diese offenen Punkte sollen in den kommenden sechs Monaten gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium geklärt werden, um eine praxisgerechte Umsetzung sicherzustellen.
Soweit keine Pflicht zur Verwendung der e-card und der e-card-Infrastruktur gemäß § 49 Abs. 7 Z 1 und Abs. 8 ÄrzteG besteht, besteht auch keine Pflicht zur Übermittlung der codierten Diagnosen.
Für die lokale Dokumentation gemäß §51 Abs 1 ÄrzteG (Patientenakte) muss keine Diagnosecodierung vorgenommen werden. Die Anwendung der ICD-10 Klassifikation ist erst ab dem Zeitpunkt der Meldung im Rahmen der Diagnosen- und Leistungsdokumentation und die Zwecke gemäß DokuG vorzunehmen, verpflichtend ab dem 3. Quartal 2026.
Angesichts dieser nahenden Meldepflicht wird daher empfohlen die notwendigen technischen Anschaffungen sowie sonstige diesbezügliche Änderungen im Arbeitsprozess in den Ordinationen bereits vorzubereiten. Die Zeit bis zur verpflichtenden Übertragung kann genutzt werden, um in einer Pilot- und Übungsphase die grundlegende Systematik der Diagnosecodierung kennenzulernen.
Webinar-Aufzeichnungen „Ambulante Leistungs- und Diagnosecodierung“
In der Aufzeichnung unseres Webinars vom 18.11.2025 informieren Sie Experten über die neuen gesetzlichen Anforderungen und deren praktische Umsetzung im medizinischen Alltag. Besonderes Augenmerk wurde auf gesetzliche Grundlagen, Regeln der Diagnosecodierung, e-Health Codierservice und praxisnahe Beispiele gelegt. In einer abschließenden Fragerunde konnten offene Themen geklärt werden.
In der Aufzeichnung unseres Webinars vom 15.12.2025 geben Experten einen vertiefenden Einblick in die Materie sowie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, im Speziellen werden auch die Anforderungen an Wahlärzt:innen thematisiert.
E-Learning der Gesundheit Österreich GmbH: Ambulante Diagnosencodierung - Wer, wie, was in der medizinischen Praxis
Das E-Learning „Ambulante Diagnosencodierung - Wer, wie, was in der medizinischen Praxis“ steht online auf meindfp.at zur Verfügung und ist mit 1 sonstigen DFP-Punkten approbiert.
