Am 22. März 2019 ist die Novelle zum Arbeitsruhe- und Feiertagsruhegesetz in Kraft getreten, mit der die neue „Karfreitagsregelung" umgesetzt wird. Die Neuregelung erklärt bestehende kollektivvertragliche Sonderbestimmungen, "die nur für Arbeitnehmer, die den evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche oder der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören", für unwirksam. Somit ist die Bestimmung im Kollektivvertrag für Ordinationsangestellte in Niederösterreich, wonach Angestellte, die der evangelischen oder der altkatholischen Kirchengemeinschaft in Österreich angehören, am Karfreitag ohne Schmälerung ihres Entgeltes von der Arbeit freizustellen sind, unwirksam.