Im Fall des Ablebens eines Mitgliedes des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich werden jener Person, die die Begräbniskosten getragen hat, die Begräbniskosten bis zu einer Höhe von maximal EUR 4.000,-- ersetzt.

FAQ zur Bestattungsbeihilfe

Jene Person, die im Falle des Ablebens die Kosten der Bestattung getragen hat, hat Anspruch auf Bestattungsbeihilfe, sofern die/der Verstorbene

  1. zum Zeitpunkt des Ablebens aktives Mitglied des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich war bzw. eine Alters- oder Invaliditätsversorgung bezogen hat und
  2. den Beitrag für Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung mindestens drei Monate vor dem Ableben, bei kürzerer Mitgliedschaftsdauer seit Beginn der Mitgliedschaft, entrichtet hat. Ausnahmen: 100%-Ermäßigung wegen Mutterschutzes, Mutterschaftskarenz oder Väterkarenz.

Der Antrag auf Bestattungsbeihilfe ist spätestens sechs Monate nach dem Ableben des Mitgliedes einzubringen. (PDF: Formular L08)

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Sterbeurkunde
  • Nachweis der Übernahme der Bestattungskosten (Kopie der Rechnungen und Einzahlungsbelege)

Die Bestattungsbeihilfe umfasst die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Bestattungskosten, wird jedoch höchstens im Ausmaß von insgesamt EUR 4.000,-- einmalig ausbezahlt.