Kindern von Pensionsempfängerinnen/-empfängern des WFF der Ärztekammer für Niederösterreich wird – solange sie minderjährig sind – eine Kinderunterstützung ausbezahlt. Danach wird diese Leistung bei Nachweis des Bezuges der Familienbeihilfe und gleichzeitiger Absolvierung eines Studiums oder einer Berufsausbildung oder bei Erwerbsunfähigkeit weitergewährt.
FAQ zur Kinderunterstützung
Antragsformular
L06 - Antrag auf Kinderunterstützung (pdf)
315 KB
(Beantragung nur für Kinder von Leistungsbeziehern möglich)