Ambulante Leistungs- und Diagnosecodierung
Trotz zahlreicher Gespräche mit dem Gesundheitsministerium und ausführlicher Darlegung der Einwände und Bedenken hinsichtlich der codierten Leistungs- und Diagnosendokumentation wird am vorgesehenen Umsetzungstermin ab 1. Juli 2026 für niedergelassene Ärzt:innen festgehalten.
Damit Sie die neuen Anforderungen möglichst reibungslos umsetzen können, haben wir die wichtigsten Informationen samt Rechtsfolgen bei Verletzung der Melde- bzw. Codierpflicht in einem übersichtlichen Factsheet für Sie zusammengefasst. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine Liste mit Diagnosen, die zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen im Rahmen einer datenarmen Diagnoseübermittlung herangezogen werden können. Das Factsheet und die Codierungsvorschläge finden Sie im Intranet der niedergelassenen Kurie im Login-Bereich, bei „Themen A-Z“ unter D.
Link zum Intranet der niedergelassenen Kurie: Login
Die Honorarordnungen sind von der Diagnoseerfassung nicht berührt, die übermittelten ICD-10 Codes werden nicht für Zwecke der Abrechnung herangezogen. Abrechnungsdiagnosen sind daher wie bisher im dafür vorgesehenen Textfeld zu übermitteln. Seitens des BMASGPK wurde betont, dass eine codierte Diagnose im Rahmen der verpflichtenden ambulanten Dokumentation keinesfalls zu Streichungen oder sonstigen leistungsrechtlichen Nachteilen bei den Sozialversicherungsträgern führen darf. Das Bundesministerium hat zugesichert, die Sozialversicherungsträger in diesem Punkt entsprechend zu sensibilisieren.
Eine Ausnahme von der Meldepflicht besteht, wenn für die Ärztin/den Arzt keine Pflicht zur Verwendung der e-card und der e-card-Infrastruktur gemäß § 49 Abs 7 Z 1 und Abs 8 ÄrzteG 1998 besteht (insb. „Zumutbarkeitsgrenze“). Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter www.arztnoe.at/e-card-wahlaerzte.
Weiterführende Details & Kontakte:
Weiterführende Details zur ambulanten Leistungs- und Diagnosendokumentation können der Website des BMASGPK entnommen werden: Ambulante Leistungs- und Diagnosendokumentation (sozialministerium.gv.at)
Für etwaige Problem- und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Leistungs- und Diagnosendokumentation können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Fehlender/Falscher Begriff im e-Health Codierservice: codierservice.ehealth.gv.at/feedback/
- Fragen zur Codierung und den Regeln im Handbuch des BMASGPK per mail: AMBCO-Hotline(at)gesundheitsministerium.gv.at
- Fragen an die Sozialversicherung im Zusammenhang mit der Umsetzung der extramuralen Diagnosen- und Leistungsdatenmeldung per mail: leidap(at)sozialversicherung.at
- Bei Fragen zu der Implementierung in der jeweiligen eigenen Arztsoftware nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem betreuenden Arztsoftwarehersteller auf.
- Konkretes Feedback zum e-Health-Codierservice können Sie auch an uns richten, wir leiten dieses gesammelt an die Österreichische Ärztekammer weiter: diagnosecodierung(at)arztnoe.at
Webinar-Aufzeichnungen „Ambulante Leistungs- und Diagnosecodierung“
In der Aufzeichnung unseres Webinars vom 18.11.2025 informieren Sie Experten über die neuen gesetzlichen Anforderungen und deren praktische Umsetzung im medizinischen Alltag. Besonderes Augenmerk wurde auf gesetzliche Grundlagen, Regeln der Diagnosecodierung, e-Health Codierservice und praxisnahe Beispiele gelegt. In einer abschließenden Fragerunde konnten offene Themen geklärt werden.
In der Aufzeichnung unseres Webinars vom 15.12.2025 geben Experten einen vertiefenden Einblick in die Materie sowie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, im Speziellen werden auch die Anforderungen an Wahlärzt:innen thematisiert.
E-Learning der Gesundheit Österreich GmbH: Ambulante Diagnosencodierung - Wer, wie, was in der medizinischen Praxis
Das E-Learning „Ambulante Diagnosencodierung - Wer, wie, was in der medizinischen Praxis“ steht online auf meindfp.at zur Verfügung und ist mit 1 sonstigen DFP-Punkten approbiert.
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