Empfehlungstarife für Privatleistungen
Für Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen/-ärzte
Die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte hat Empfehlungstarife für Privatleistungen beschlossen.
Empfehlungstarife der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der ÖÄK - gültig ab 1.1.2024
Beratungen & Begutachtungen
Empfehlungstarif für ärztliche Gespräche und Begutachtung gemäß § 7 Sterbeverfügungsgesetz:
Der valorisierte Empfehlungstarif für die ärztlichen Gespräche und die Begutachtung gemäß § 7 Sterbeverfügungsgesetz beträgt ab 1.1.2024 EUR 155,-- pro angefangener halber Stunde*. Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen etc. sind separat zu vereinbaren.
Empfehlungstarif für die ärztliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung:
Der valorisierte Empfehlungstarif für die ärztliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung beträgt ab 1.1.2024 EUR 155,-- pro angefangener halber Stunde*.
Impfen
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte hat eine Valorisierung der Empfehlungstarife für Impfungen vorgenommen. Eine jährliche Valorisierung wird in Zukunft automatisch erfolgen.
- Empfehlungstarif für Impfungen außerhalb von Aktionen: ab 2024 EUR 22,--
- Empfehlungstarif für Impfungen im Rahmen von Aktionen: ab 2024: EUR 18,--
Es wurde auch ein Empfehlungstarif für die Durchführung von Influenza-, RSV- und C0VID 19-Testungen von asymptomatischen Personen in den Ordinationen festgelegt. Je durchgeführtem Test gebührt ein Honorar in der Höhe von EUR 25,-- sowie Einkaufspreis der Test-Kits.
Impfen & Dokumentation
Empfehlungstarife für die Nachtragung von Impfungen in den eImpfpass:
Die Empfehlungstarife für das Nachtragen von Impfungen in den eImpfpass betragen ab 1.1.2024*:
- bei 1 - 2 Nachträge EUR 30,--;
- bei 3 und mehr Nachträgen EUR 42,--;
- bei Nachtragungen mit ausführlicher Beratung EUR 54,--
Atteste, sonstige Arztauskünfte bzw. ärztliche Feststellungen
Empfehlungstarife für sonstige Arztauskünfte bzw. ärztliche Feststellungen:
Der Empfehlungstarif für sonstige Arztauskünfte bzw. ärztliche Feststellungen beträgt ab 1.1.2024 EUR 50,--*.
*Zur Wertbeständigkeit wird der angeführte Tarif jährlich zum 1. Jänner nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) mit dem Stichtag 1. Juli des Vorjahres zu 1. Juli des Vorvorjahres valorisiert. Die so berechneten Beträge werden auf volle Euro aufgerundet. Valorisierung gem. Beschlüsse der BKNÄ vom 16.12.2021 bzw. 15.03.2023.
Lebensversicherungsuntersuchungen
Diese Vereinbarung regelt den Umfang und die Honorierung der ärztlichen Leistungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, welche insbesondere in Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erhöhung von Lebensversicherungen, Versicherungsschutz im Todesfall, im Fall der Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall erbracht werden.
Indexanpassung der Honorare ab 1. Jänner 2024:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 191,93
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 52,98
Indexanpassung der Honorare ab 1. Jänner 2023:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 182,10
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 50,27