Arbeitsmedizin: Mindesthonorar - Empfehlung der ÖÄK für externe Arbeitsmediziner

Gültig ab 1. Jänner 2023

Seitens der Österreichischen Ärztekammer wurde – mit Gültigkeit vom 1. Jänner 2023 – folgende Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner herausgegeben:

Einsatzzeit Stunden / JahrBetrag pro Stunde in EUR
1 - 80205,30
81 - 180169,95
> 180139,47

Für bereits abgeschlossene Verträge werden die 2022 geltenden Honorare um 10 Prozent erhöht. 

Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Bürokosten etc. sind separat zu vereinbaren.

AUVAsicher Honorarerhöhung für 2023

Das Honorar für AUVAsicher-Vertragspartner:innen wird jährlich am 1. Jänner nach dem "Tariflohnindex 1986 für freie Berufe" mit Stichtag 1. Juli des Vorjahres valorisiert. Das auf diese Weise berechnete Stundenhonorar wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet.

Somit ergibt sich nach der Indexanpassung für 2023 ein Stundensatz von EUR 165,31. Dies bedeutet eine Erhöhung um EUR 6,82 (+4,3 Prozent). 

Kontakt:

© Bernhard Noll
Christa Breznicky
+43 1 53751 222