Arbeitsmedizin: Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner 2026

Gültig ab 1. Jänner 2026

Seitens der Österreichischen Ärztekammer wurde – mit Gültigkeit vom 1. Jänner 2025 – folgende Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner herausgegeben:

Einsatzzeit 
Stunden / Jahr / Arbeitsstätte   
Betrag pro Stunde in EUR
1 - 80233,63
81 - 180193,40
> 180158,72

Für bereits abgeschlossene Verträge werden die 2025 geltenden Honorare um 2,4 Prozent erhöht. 

Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Bürokosten etc. sind separat zu vereinbaren.

Arbeitsmedizin: Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner 2025

Gültig ab 1. Jänner 2025

Seitens der Österreichischen Ärztekammer wurde – mit Gültigkeit vom 1. Jänner 2025 – folgende Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner herausgegeben:

Einsatzzeit 
Stunden / Jahr / Arbeitsstätte   
Betrag pro Stunde in EUR
1 - 80228,15
81 - 180188,87
> 180155,00

Für bereits abgeschlossene Verträge werden die 2024 geltenden Honorare um 2,9 Prozent erhöht. 

Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Bürokosten etc. sind separat zu vereinbaren.

AUVA sicher Honorarerhöhung für 2025

§ 16 der Vereinbarung zur Durchführung des § 78a ASchG sieht vor, dass das Honorar für AUVA sicher-Vertragspartner ab 2007 jährlich am 1. Jänner nach dem „Tariflohnindex 1986 für freie Berufe" mit Stichtag 1. Juli des Vorjahres valorisiert wird. Für 2025 ergibt sich ein Stundensatz von EUR 191,21. Dies bedeutet eine Erhöhung um EUR 14,23 (+ 8,05 %). Die AUVA sicher-Vertragspartner wurden bereits über die Honorarerhöhung informiert.

Kontakt:

© Bernhard Noll
Christa Breznicky
+43 1 53751 222