Arbeitsmedizin: Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner 2024
Gültig ab 1. Jänner 2024
Seitens der Österreichischen Ärztekammer wurde – mit Gültigkeit vom 1. Jänner 2024 – folgende Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner herausgegeben:
Einsatzzeit Stunden / Jahr | Betrag pro Stunde in EUR |
1 - 80 | 221,72 |
81 - 180 | 183,55 |
> 180 | 150,63 |
Für bereits abgeschlossene Verträge werden die 2023 geltenden Honorare um 8,0 Prozent erhöht.
Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Bürokosten etc. sind separat zu vereinbaren.
AUVAsicher Honorarerhöhung für 2024
Das Honorar für AUVAsicher-Vertragspartner:innen wird jährlich am 1. Jänner nach dem "Tariflohnindex 1986 für freie Berufe" mit Stichtag 1. Juli des Vorjahres valorisiert. Das auf diese Weise berechnete Stundenhonorar wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet.
Somit ergibt sich nach der Indexanpassung für 2024 ein Stundensatz von EUR 176,88. Dies bedeutet eine Erhöhung um EUR 11,57 (+7 Prozent).
Arbeitsmedizin: Mindesthonorar - Empfehlung der ÖÄK für externe Arbeitsmediziner
Gültig ab 1. Jänner 2023
Seitens der Österreichischen Ärztekammer wurde – mit Gültigkeit vom 1. Jänner 2023 – folgende Mindesthonorar-Empfehlung für externe Arbeitsmediziner herausgegeben:
Einsatzzeit Stunden / Jahr | Betrag pro Stunde in EUR |
1 - 80 | 205,30 |
81 - 180 | 169,95 |
> 180 | 139,47 |
Für bereits abgeschlossene Verträge werden die 2022 geltenden Honorare um 10 Prozent erhöht.
Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen, Bürokosten etc. sind separat zu vereinbaren.
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