Honorarordnung der ÖÄK für gutachterliche Tätigkeiten - Valorisierung 2025
Nachdem die Valorisierung der Tarife der Honorarordnung der ÖÄK für gutachterliche Tätigkeiten zuletzt im Dezember 2021 erfolgt ist, war eine entsprechende Wertanpassung notwendig. Daher wurde in der Sitzung der Bundeskurie niedergelassene Ärzte vom 10.09.2025 folgender Beschluss zur Valorisierung der Tarife gefasst:
Die Tarife der gutachterlichen Tätigkeit werden entsprechend dem VPl-Wert im Zeitraum Dezember 2021 bis Juli 2025 im Sinne der Valorisierung einmalig angehoben. Künftig erfolgt alle zwei Jahre eine automatisierte Valorisierung der Tarife anhand des VPI mit Stichtag 1. Juli des jeweiligen Jahres (das nächste Mal daher 1. Juli 2027).
Honorarordnung der ÖÄK für gutachterliche Tätigkeiten - 2021
Laut Beschluss des Vorstandes der Österreichischen Ärztekammer vom 07.12.2021 wurde folgende Honorarordnung der Österreichischen Ärztekammer für gutachterliche Tätigkeiten herausgegeben:
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