Wichtige Information betreffend Qualifikationsnachweise

Bei vielen Untersuchungen, wie z.B. Echokardiographie, Gastroskopie, Coloskopie, Sonographie des Abdomens, EEG, EMG, ENG, Hüftultraschall, Vaginosonographie etc. ist ein entsprechender Qualifikationsnachweis für die Verrechenbarkeit bzw. bei Wahlärztinnen/Wahlärzten für die Kostenerstattung erforderlich. Die Nachweise sind möglichst zeitgleich mit der Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit an die Ärztekammer für Niederösterreich zu übermitteln. Nach entsprechender Überprüfung bestätigen wir den Krankenversicherungsträgern schriftlich das Vorliegen der entsprechenden Qualifikation.

Fachärzte mit Kassenvertrag
Fachärztinnen und Fachärzte mit Kassenvertrag werden der Österreichischen Gesundheitskasse Niederösterreich von der Ärztekammer für Niederösterreich für den Abschluss einer Sondervereinbarung vorgeschlagen und erhalten seitens der Kasse gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung darüber. Die Sonderversicherungsträger einschließlich der Österreichischen Gesundheitskasse Wien werden ebenfalls entsprechend informiert.

Wahlärzte
Für die Kostenerstattung von Honoraren von Wahlärztinnen/Wahlärzten ist es ebenfalls unbedingt notwendig, die entsprechenden Qualifikationsnachweise an die Ärztekammer für NÖ zwecks Bestätigung und Weiterleitung an die Krankenversicherungsträger zu übermitteln.

Wenn bei den Krankenkassen die entsprechenden Nachweise nicht aufliegen, ist der Kassenärztin/dem Kassenarzt die Verrechnung nicht möglich bzw. erhält die Patientin/der Patient einer Wahlärztin/eines Wahlarztes für diese Leistung keine Kostenerstattung.

Kontakt:

© Bernhard Noll
Claudia Graner
+43 1 53751 246