SVS - Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
Die SV der Gewerblichen Wirtschaft ist seit 1. Jänner 2020 mit der SV der Bauern zur neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) fusioniert. Durch diesen Zusammenschluss auf gesetzlicher Basis gilt seit Jahresbeginn 2020 ein einheitlicher Gesamtvertrag.
Bei der Abrechnung für Ärztinnen und Ärzte ändert sich lediglich, dass die Abrechnung für die bisherigen SVB-Versicherten ab 2020 nicht mehr als § 2-Kasse über die Gebietskrankenkassen abgewickelt wird, sondern durch die SVS. Die Versichertenzugehörigkeit wird über das Stecken der e-card festgelegt. Technisch bleibt dabei alles gleich.
Link: SVS
SVS-Abschluss 2026/2027
Es gibt einen SVS-Honorarabschluss für 2026/2027, dieser gilt ab 1. Jänner 2026. Die im 7. Zusatzprotokoll zum SVS-Ärzte-Gesamtvertrag vereinbarten Modalitäten stellen dafür die Rahmenbedingungen dar. Darin ist eine Gesamthonorarsteigerung in der Höhe der VPl-Entwicklung vorgesehen. Diese beträgt im relevanten Zeitraum November 2024 bis Oktober 2025 3,2 Prozent. Die Verwendung der Mittel erfolgt einerseits für definierte Schwerpunkte mit den Zielen Innovation, Attraktivierung und Strukturverbesserungen, andererseits für eine allgemeine Tarifvalorisierung. Die durchschnittlichen Punkte- und Eurowerte des Jahres 2025 werden, ausgenommen des Punktewerts für Abschnitt D, um 2,11 Prozent angehoben. Diese Maßnahme führt zu Honorarsteigerungen für alle Fachgruppen, ausgenommen Fachärzt:innen für medizinische und chemische Labordiagnostik, Labor zytodiagnostisch und Fachärzt:innen für Hygiene und Mikrobiologie.
SVS Verhandlungsergebnis 2025
Der Abschluss 2025 umfasst folgende Schwerpunkte:
- Valorisierung der Tarife über alle Fachbereiche – außer Abschnitt D der SVS-Honorarordnung – in der Höhe von 3,5 Prozent
- Strukturelle Anpassungen und Korrekturen in einigen Bereichen: Die Details wurden mit den einzelnen Fachgruppen besprochen und gesondert informiert. Diese Korrekturen machen rund 0,4 Prozent des Gesamthonorarvolumens aus.
Die bereits skizzierten Projekte, die ursprünglich für das Jahr 2025 vorgesehen waren, sollen im Einvernehmen mit dem Vertragspartner 2026 umgesetzt werden. Die Evaluierung des umfassenden Abschlusses 2024 erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2026.
Neuerungen beim SVS-Gesundheitscheck-Junior ab 1. April 2026
Mit dem Gesundheitscheck (GC)-Junior soll die bestehende Lücke in der medizinischen Vorsorge zwischen Kindern im Schulalter und Erwachsenen geschlossen werden.
Das Programm dient der frühzeitigen Erkennung von Gesundheitsrisiken bei Kindern bzw. Jugendlichen und ermöglicht fachliche Unterstützung in wichtigen Entwicklungsphasen wie Einschulung oder Pubertät. Ziel ist es, schon im Kindesalter ein Bewusstsein für gesunde Ernährung, Bewegung, Medienkonsum und den gesunden Körper zu schaffen.
Gemeinsam haben SVS und die Bundeskurie niedergelassene Ärzte den bestehenden GC-Junior inhaltlich und finanziell neu bewertet und überarbeitet, um zukünftig mehr Personen in das Präventionsprogramm miteinzubinden.
Anspruchsberechtigte Personen
Anspruchsberechtigte Personen für den GC-Junior sind bei der SVS versicherte Kinder und Jugendliche im Alter von 6 (vollendetes 6. Lebensjahr) bis 18 (vollendetes 18. Lebensjahr). Das Programm ist nunmehr in drei Alterskohorten unterteilt worden:
- Alterskohorte 1 (6. – 9. LJ),
- Alterskohorte 2 (10. – 13. LJ), sowie
- Alterskohorte 3 (14. – 17. LJ)
Vier Leistungspakete
Der GC-Junior umfasst pro Altersgruppe vier Leistungspakete, die abhängig vom Bedarf zur Anwendung kommen:
- GCJ-Basisleistung
- GCJ-Sportpaket
- GCJ-Recall 1
- GCJ-Recall 2
Beim GC-Junior handelt es sich um eine freiwillige Untersuchung.
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