Neuerungen im Honorarabschluss mit der KFA, die seit 1.1.2021 gelten, sowie konkrete neue Limitbestimmungen, die seit 1.7.2021 gültig sind, finden Sie auf der Website der Ärztekammer für Wien:
PDF: Ärztekammer für Wien
Die gesamtvertraglichen Vereinbarungen mit der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) finden Sie auf der Website der Wiener Ärztekammer:
Link: KFA
Die Honorarordnung mit der KFA Wien wurde beginnend mit 1.4.2022 geändert. Es erfolgten Punktwert-Erhöhungen für bestehende Leistungen um 2,66 Prozent (ausgenommen Labor) und weitere Verbesserungen bei den Limitierungen oder Tarifen einzelner Leistungspositionen für Sonderleistungen etlicher Fachgebiete. Insbesondere entfällt für die Vertragsfachärztinnen/-ärzte für Kinder- und Jugendheilkunde das Limit beim ärztlichen Gespräch (TA). Die Auswirkungen dieser Maßnahme werden Ende 2025 evaluiert. Verbesserungen wurden für die Positionen 22j, 22p, 35f, 38x, DS5, OCT (neu), 37e sowie im Bereich der Pathologie und Histologie ausverhandelt. Zudem wird das Pilotprojekt einer Ordination unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (OEK) fortgeführt und bis zum 30.9.2022 verlängert. Die Details können Sie dem Zusatzübereinkommen entnehmen:
Neuerungen im Honorarabschluss mit der KFA, die seit 1.1.2021 gelten, sowie konkrete neue Limitbestimmungen, die seit 1.7.2021 gültig sind, finden Sie auf der Website der Ärztekammer für Wien:
PDF: Ärztekammer für Wien
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