Empfehlungstarife für Privatleistungen
Für Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen/-ärzte
Die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte hat Empfehlungstarife für Privatleistungen beschlossen.
Vereinbarung über ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen
Diese Vereinbarung regelt den Umfang und die Honorierung der ärztlichen Leistungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, welche insbesondere in Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erhöhung von Lebensversicherungen, Versicherungsschutz im Todesfall, im Fall der Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall erbracht werden.
Indexanpassung der Honorare ab 1. Jänner 2023:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 182,10
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 50,27
Indexanpassung der Honorare ab 1. Jänner 2022:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 164,05
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 45,29
Honorare ab 1. Jänner 2021:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 158,20
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 43,67
Beilage von Befundkopien zur Arztauskunft pauschal: EUR 10,--
Für zusätzliche vom Versicherungsunternehmen beauftrage Leistungen wird die Honorarordnung der BVA empfohlen.