Empfehlungstarife für Privatleistungen
Für Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen/-ärzte
Die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte hat Empfehlungstarife für Privatleistungen beschlossen.
Empfehlungstarife der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der ÖÄK - gültig ab 2023
- Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer empfiehlt für die ärztliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung (mit Gültigkeit ab 2023) pro angefangener halber Stunden EUR 144,--.
Nachtragung von Impfungen: Impflinge suchen vermehrt nach Ärztinnen und Ärzten, die bereit sind, Impfungen in das elektronische Impfregister/e-Impfpass nachzutragen.
Es handelt sich dabei um eine freiwillige Privatleistung mit einem Empfehlungstarif in der Höhe von EUR 28,-- für das Nachtragen von 1-2 Impfungen in den e-lmpfpass bzw. EUR 39,-- bei 3 und mehr Nachträgen sowie EUR 50,-- bei Nachtragungen mit ausführlicher Beratung.Der Empfehlungstarif der Bundeskurie Niedergelassene Äzzte liegt für sonstige Arztauskünfte bzw. ärztliche Feststellungen bei EUR 46,-- .
Vereinbarung über ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen
Diese Vereinbarung regelt den Umfang und die Honorierung der ärztlichen Leistungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, welche insbesondere in Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erhöhung von Lebensversicherungen, Versicherungsschutz im Todesfall, im Fall der Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall erbracht werden.
Indexanpassung der Honorare ab 1. Jänner 2023:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 182,10
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 50,27
Indexanpassung der Honorare ab 1. Jänner 2022:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 164,05
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 45,29
Honorare ab 1. Jänner 2021:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 158,20
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 43,67
Beilage von Befundkopien zur Arztauskunft pauschal: EUR 10,--
Für zusätzliche vom Versicherungsunternehmen beauftrage Leistungen wird die Honorarordnung der BVA empfohlen.