Empfehlungstarife für Privatleistungen

Für Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen/-ärzte

Die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte hat Empfehlungstarife für Privatleistungen beschlossen.

Empfehlungstarife der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der ÖÄK - gültig ab 1.1.2024

Beratungen & Begutachtungen

Empfehlungstarif für ärztliche Gespräche und Begutachtung gemäß § 7 Sterbeverfügungsgesetz:
Der valorisierte Empfehlungstarif für die ärztlichen Gespräche und die Begutachtung gemäß § 7 Sterbeverfügungsgesetz beträgt ab 1.1.2024 EUR 155,-- pro angefangener halber Stunde*. Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen etc. sind separat zu vereinbaren.

Empfehlungstarif für die ärztliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung:
Der valorisierte Empfehlungstarif für die ärztliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung beträgt ab 1.1.2024 EUR 155,-- pro angefangener halber Stunde*.
 

Impfen & Dokumentation

Empfehlungstarife für die Nachtragung von Impfungen in den eImpfpass:
Die Empfehlungstarife für das Nachtragen von Impfungen in den eImpfpass betragen ab 1.1.2024*:

  • bei 1 - 2 Nachträge EUR 30,--;
  • bei 3 und mehr Nachträgen EUR 42,--;
  • bei Nachtragungen mit ausführlicher Beratung EUR 54,--
     

Atteste, sonstige Arztauskünfte bzw. ärztliche Feststellungen

Empfehlungstarife für sonstige Arztauskünfte bzw. ärztliche Feststellungen:

Der Empfehlungstarif für sonstige Arztauskünfte bzw. ärztliche Feststellungen beträgt ab 1.1.2024 EUR 50,--*.

*Zur Wertbeständigkeit wird der angeführte Tarif jährlich zum 1. Jänner nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) mit dem Stichtag 1. Juli des Vorjahres zu 1. Juli des Vorvorjahres valorisiert. Die so berechneten Beträge werden auf volle Euro aufgerundet. Valorisierung gem. Beschlüsse der BKNÄ vom 16.12.2021 bzw. 15.03.2023.

Lebensversicherungsuntersuchungen

Diese Vereinbarung regelt den Umfang und die Honorierung der ärztlichen Leistungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, welche insbesondere in Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erhöhung von Lebensversicherungen, Versicherungsschutz im Todesfall, im Fall der Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall erbracht werden.

Indexanpassung der Honorare ab 1. Jänner 2024:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 191,93
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 52,98

Indexanpassung der Honorare ab 1. Jänner 2023:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 182,10
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 50,27