SVS - Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
Die SV der Gewerblichen Wirtschaft ist seit 1. Jänner 2020 mit der SV der Bauern zur neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) fusioniert. Durch diesen Zusammenschluss auf gesetzlicher Basis gilt seit Jahresbeginn 2020 ein einheitlicher Gesamtvertrag.
Bei der Abrechnung für Ärztinnen und Ärzte ändert sich lediglich, dass die Abrechnung für die bisherigen SVB-Versicherten ab 2020 nicht mehr als § 2-Kasse über die Gebietskrankenkassen abgewickelt wird, sondern durch die SVS. Die Versichertenzugehörigkeit wird über das Stecken der e-card festgelegt. Technisch bleibt dabei alles gleich.
Link: SVS
SVS – Neuerungen ab 1.1.2021
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte hat mit der SVS beginnend mit 1. Jänner 2021 Tarifanpassungen und Änderungen bzw Neuerungen in den Honorarordnungen vereinbart. Im Rahmen der Überarbeitung des Ordinationslabor konnten einige Parameter ergänzt werden. Die VertragsärztInnen erhalten ein Rundschreiben dazu.
COVID-19 Maßnahmenpaket für Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern BVAEB und SVS
Laborumstellung bei den bundesweiten Trägern SVA (ab 2020 SVS), BVA und VAEB (ab 2020 BVAEB) sowie der KFA Wien
Bereits im Kalenderjahr 2015 wurde mit Wirkung ab 1.1.2016 zwischen der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte für die SVA der gewerblichen Wirtschaft, die BVA und die VAEB sowie zwischen der Ärztekammer Wien und der KFA Wien eine sogenannte Road-Map für den Ausstieg aus der Laborgemeinschaft ab 1.1.2019 verhandelt.
Dabei wurde ein reduziertes Laborspektrum - Akut- und Ordinationslabor - definiert. Die aufgelisteten Laborleistungen können auch nach dem Ausstieg aus der Laborgemeinschaft von allen Vertragsärzten und Gruppenpraxen verrechnet werden, sofern diese in der eigenen Ordination erbracht werden.
Für neue Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die nach 2016 einen Einzelvertrag erhalten haben, wird diese Regelung bereits verpflichtend angewendet. Für alle übrigen Kassenvertragsärzte und Gruppenpraxen wurde eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2019 vereinbart. Bitte beachten Sie, dass mit 1.1.2020 die neue Laborregelung bei den bundesweiten Trägern für alle in Kraft tritt.
Ringversuche bei bundesweiten Trägern nicht mehr verpflichtend
Bei den bundesweiten Trägern entfällt für das vereinbarte Akut- und Ordinationslabor beginnend mit 1.1.2020 die verpflichtende Teilnahme an den Ringversuchen. Bei der Gebietskrankenkasse (ab 1.1.2020 ÖGK) ist die Teilnahme an einer Laborgemeinschaft weiterhin möglich. Daher ändern sich die Bestimmungen zur externen Qualitätskontrolle laut Abschnitt A Punkt 12 der Honorarordnung nicht.
In der Aufstellung finden Sie die ab 1.1.2020 verrechenbaren Akut- und Ordinationslaborparameter:
Akutlabor-Parameter (auch nach dem 31.12.2019 abrechenbar)
FG | AM | Derma | Kinder | Lunge | Uro | Innere | Gyn |
CRP 11.25 | x | x | x | x | |||
BZ 3.01 | x | x | x | x | |||
D-Dimer, 2.09 | x | x | x | x | x | x | x |
BB 1.01 | x | ||||||
INR, TPZ, Thrombotest 2.04/2.05 (INR) | x | x | x | ||||
chem. Harnbefund, 5.01 | x | x | x | x | x | x | x |
Streifentest im Harn 5.02 | x | x | x | x | x | x | x |
Harnsediment 5.03 | x | x | x | ||||
Bilirubinbestimmung 3.07 | x | ||||||
Direkt, indirekt Bilirubin 3.08 | x |
Ordinationslabor (auch nach dem 31.12.2019 abrechenbar)
FG | AM | Derma | Kinder | Lunge | Uro | Innere | Gyn |
BB 1.01 | x | x | x | ||||
Troponin 4.20 | x | x | x | ||||
Strept A Test 12.93 | x | x | |||||
GOT 4.07 | x | ||||||
GPT 4.08 | x | ||||||
Harnsediment 5.03 | x | ||||||
Stuhl auf okkultes Blut 7.02 | x | x | x | ||||
Keimzahlbestimmung 12.12 | x | ||||||
Nativpräparat 12.01 | x | ||||||
Kultur auf Pilze 12.07 | x | ||||||
Kalium 3.16 | x |
Mit der SVA kann Kalium (3.16) zusätzlich von den Ärzten für Allgemeinmedizin abgerechnet werden.
Die Verrechnung von Blutabnahmen ist selbstverständlich weiterhin bei allen Krankenversicherungsträgern möglich.
SVS Gesundheits-Check Junior
Aufgrund der Fusionierung der SVA mit der SV-Bauern zur neuen SVS steht der Junior-Check nun auch für Versicherte der SVS-LW (LW = Landwirtschaft; vormals SV-Bauern) zur Verfügung.
Dieses Vorsorgeprogramm kann von Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern sowie FachärztIinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde allen SVS-mitversicherten Kindern und Jugendlichen vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einmal jährlich angeboten werden und dient der Früherkennung gesundheitlicher Risiken sowie der Förderung des Gesundheitsbewusstseins.
Die durchgeführten Untersuchungen sind unter Verwendung der Position JUNC "SVS-Gesundheits-Check Junior" einmal innerhalb von 12 Monaten verrechenbar. Das Honorar beträgt (Stand: 2020) EUR 80,70. Weitere Details in der Vereinbarung.
Link: SVS-Patienteninfos
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