SVS - Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Die SV der Gewerblichen Wirtschaft ist seit 1. Jänner 2020 mit der SV der Bauern zur neuen Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) fusioniert. Durch diesen Zusammenschluss auf gesetzlicher Basis gilt seit Jahresbeginn 2020 ein einheitlicher Gesamtvertrag.

Bei der Abrechnung für Ärztinnen und Ärzte ändert sich lediglich, dass die Abrechnung für die bisherigen SVB-Versicherten ab 2020 nicht mehr als § 2-Kasse über die Gebietskrankenkassen abgewickelt wird, sondern durch die SVS. Die Versichertenzugehörigkeit wird über das Stecken der e-card festgelegt. Technisch bleibt dabei alles gleich.

Link: SVS

SVS Verhandlungsergebnis und Neuerungen ab 1.1.2024

Für das Jahr 2024 wurde ein Honorarabschluss in der Höhe von 8,9 Prozent bzw. eine Honorarsummensteigerung in der Höhe von rund EUR 30 Mio. erzielt. Damit ist auch der Fusionierungsprozess der SVB mit der SVA endgültig abgeschlossen. Für das Jahr 2025 wurde eine Honorarerhöhung um den rollierenden VPI vereinbart.

SVS: Ausbildungsnachweis ,,First Line Sonographie" für die Allgemeinmedizin

Abrechenbarkeit der neuen Leistung "First Line Sonographie" nur mit entsprechendem Ausbildungsnachweis

Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte hat als Ergänzung zum SVS-Abschluss bekanntgegeben, dass Vertragsärzt:innen für Allgemeinmedizin nur dann zur Verrechnung der sonographischen Untersuchung "First Line Sonographie" berechtigt sind, wenn ein entsprechender Ausbildungsnachweis vorliegt. Dieser ist an die regionale Landesärztekammer zu übermitteln. Die SVS kann im Anschluss daran die Leistung zur Verrechnung freischalten. Die Akademie der Ärzte der Österreichischen Ärztekammer erarbeitet derzeit einen entsprechenden Basiskurs für Allgemeinmediziner:innen und Fachärzt:innen, der die erforderlichen Inhalte abdeckt und somit als QuaIifikationsgrundlage für die Abrechnung herangezogen werden kann.

SVS Verhandlungsergebnis und Neuerungen ab 1.1.2022

Beginnend mit 1.1.2022 werden die unterschiedlichen Punktewerte für SVS-GW und SVS-LW ausgenommen Labor angeglichen. Daher kommt es im Bereich der SVS-LW zu überdurchschnittlichen Honorarerhöhungen. Zusätzlich werden die „neuen SVS“ Punktewerte um 1,65 Prozent angehoben.

SVS: Limitverbesserungen und Gesprächspositionen befristet vom 1.4. bis 30.6.2021

SVS – Neuerungen ab 1.1.2021

Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte hat mit der SVS beginnend mit 1. Jänner 2021 Tarifanpassungen und Änderungen bzw Neuerungen in den Honorarordnungen vereinbart. Im Rahmen der Überarbeitung des Ordinationslabor konnten einige Parameter ergänzt werden. Die VertragsärztInnen erhalten ein Rundschreiben dazu.

SVS Gesamtvertrag ab 1.1.2020 (pdf) 3 MB
(mit Honorarordnung, mit Abschnitt XIV Akut/Ordinationslabor)
1. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag vom 1.1.2020 (pdf) 1 MB
(Insbesondere neue Verrechnungspositionen für die "Vorbereitung und Koordination Labor inkl. Blutabnahme aus der Vene" 10d und 10e für Kinder)
Verhandlungsergebnisse mit der SVS sowie mit der BVAEB (pdf) 251 KB
Rundschreiben der Bundeskurie Niedergelassene Ärzte vom 12.11.2019

SVS Gesundheits-Check Junior

Aufgrund der Fusionierung der SVA mit der SV-Bauern zur neuen SVS steht der Junior-Check nun auch für Versicherte der SVS-LW (LW = Landwirtschaft; vormals SV-Bauern) zur Verfügung.

Dieses Vorsorgeprogramm kann von Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern sowie FachärztIinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde allen SVS-mitversicherten Kindern und Jugendlichen vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einmal jährlich angeboten werden und dient der Früherkennung gesundheitlicher Risiken sowie der Förderung des Gesundheitsbewusstseins.

Die durchgeführten Untersuchungen sind unter Verwendung der Position JUNC "SVS-Gesundheits-Check Junior" einmal innerhalb von 12 Monaten verrechenbar. Das Honorar beträgt (Stand: 2020) EUR 80,70. Weitere Details in der Vereinbarung.

Link: SVS-Patienteninfos

Kontakt:

© Bernhard Noll
KAD-Stv.in Mag.a Friederike Frieß
+43 1 53751 286